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Das Wichtigste nach einem Autounfall ist zunächst, dass Sie feststellen, ob jemand verletzt ist. Wenn ja, sollten Sie zunächst einen Krankenwagen und danach die Polizei rufen. Sichern sie dann die Unfallstelle ordnungsgemäß. Zudem sollten sie die Warnblinkanlage einschalten

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden sollten Sie die Polizei verständigen.

Sobald Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet die Kosten für einen Mietwagen oder aber alternativ den Nutzungsausfall zu zahlen.

Sobald Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet alle anfallenden Kosten zu zahlen.

Nein! Der Geschädigte hat das Recht auf einen Sachverständigen seiner Wahl zur Feststellung des Schadens.

Selbst nur leicht Verletzte sollten spätestens noch am selben Tag zum Arzt gehen und sich ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler. Denn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes.

In welcher Form nach einem Unfall die Hochstufung durch die Versicherung ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen, da dieser Sachverhalt nicht einheitlich geregelt ist. Alle Versicherungen können selbst bestimmen, welche Konditionen hierbei gelten.

Grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass es bei den zu regulierenden Schäden nicht auf die Höhe der Kosten ankommt. So führen mehrere kleine gemeldete Schäden innerhalb eines Kalenderjahres bei einer Autoversicherung zur gravierenderen Hochstufung nach einem Unfall, als wenn es zu einem einzigen großen Crash gekommen wäre.

Außerdem fällt bei einem Kfz-Haftpflichtschaden die Hochstufung nach einem Unfall in der Regel geringer aus, als wenn es sich um eine Vollkaskoversicherung handelt. Des Weiteren ist festzustellen, dass günstigere Kfz-Versicherungen oft schneller hochstufen.

Sobald Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet alle anfallenden Kosten zu zahlen.

Sobald Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen, ist die
gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, folgende Kosten zu übernehmen:

  • sach- und fachgerechte Reparatur
  • Mietwagen (alternativ Nutzungsausfall)
  • Feststellung von Wertminderung
  • Schmerzensgeld
  • Abschleppkostenübernahme
  • Schadenersatz für Ausrüstung & Gepäck
  • Ermittlung eines bestmöglichen Restwertes
  • Wiederbeschaffungswert im Totalschadenfall

Das Wichtigste nach einem Autounfall ist zunächst, dass Sie feststellen, ob jemand verletzt ist. Wenn ja, sollten Sie zunächst einen Krankenwagen und danach die Polizei rufen. Sichern sie dann die Unfallstelle ordnungsgemäß. Zudem sollten sie die Warnblinkanlage einschalten.