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UVV Prüfung |
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Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben in § 57 Abs.1 der BGV D29 vor, dass der betriebssichere Zustand aller Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens aber einmal pro Jahr – von einem Sachkundigen überprüft werden muss.
Im Rahmen dieser Prüfung durch einen Sachkundigen werden die Fahrzeuge sowohl auf ihren verkehrssicheren als auch auf ihren arbeitssicheren Zustand hin geprüft. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Prüfungsergebnisse schriftlich dokumentiert werden und mindestens bis zur kommenden Prüfung aufbewahrt werden müssen. Die Vorteile diese gesetzliche UVV Prüfung durch die Hüsges Gruppe vornehmen zu lassen, liegen auf der Hand:
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