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Oldtimergutachten |
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Wiederaufbau-Gutachten
Restaurierung sorgfältig dokumentiert
Aufwendiges Gutachten sichert Werte und schafft Sicherheit Eines der schwierigsten Kapitel ist die Bewertung von Oldtimern nach einer kompletten Restaurierung. Im Nachhinein ist es äußerst schwierig, die Güte der Arbeiten zu kontrollieren, festzustellen und zu verifizieren. Aus diesem Grund wurde das Wiederaufbau-Gutachten geschaffen: Sowohl der Auftraggeber als auch der Restaurateur können damit sicher sein, dass der Wert der Arbeit unabhängig beurteilt wird. Gerade Restaurateure drängen immer mehr darauf, dass die Restauration eines klassischen Fahrzeuges sachverständig begleitet wird. Die Unabhängigkeit des Sachverständigen garantiert ihnen, dass ihr Qualitätsmaßstab nach außen hin dokumentiert wird. Dieses schafft Sicherheit bei einer eventuellen Auseinandersetzung mit dem Auftraggeber – aber auch für den Kunden, wenn das Fahrzeug versichert oder gar in einen Schadenfall verwickelt wird. Hüsges Gruppe Sachverständige begleiten seit langer Zeit die Restaurierung von Oldtimern bei den verschiedensten namhaften Restaurierungsbetrieben. Sie fertigen für die gemeinsamen Kunden Gutachten an, die später bei den Spezialversicherern gerne als Grundlage für die Absicherung herangezogen werden. Sachverständige begleiten unterschiedliche Projekte: Sie fotografieren regelmäßig die Arbeiten beim Wiederaufbau, sichten die Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Teile verbaut wurden und legen fest, welche originalen Teile unbedingt erhalten werden müssen. Die mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen können so penibel überwacht werden. Der zukünftige Besitzer wird auch hinsichtlich der Originalität sachverständig beraten Da dieses Gutachten auch zeitlich sehr aufwendig ist, erhalten Auftraggeber und Werkstatt Zwischenberichte, die den Fortgang dokumentieren. So kann die Restauration selbst nach Jahren nachvollzogen werden. Herr Thomas Sühr von der Firma Oldie Car Cover Assekuranzkontor in Lübeck sagt hierzu, dass er seinen Kunden den Wiederaufbauwert gern anbietet. Sollte das Fahrzeug im Rahmen eines Kaskoschadens beschädigt werden, so hat der Kunde die Möglichkeit, bis zu diesem Wert – also auch über den versicherten Markwert hinaus – sein Fahrzeug wieder aufzubauen. Auch bei Totalverlust (Brand, Diebstahl) kann der Wiederaufbau auf Basis eines entsprechenden Fahrzeugtyps erfolgen. Wird nicht aufgebaut, so erfolgt die Entschädigung zum versicherten Marktwert. Somit hat der Oldtimerbesitzer die Möglichkeit, sein Fahrzeug rundum abzusichern. |
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