|
|
||||||||
|
|
|||||||||
Oldtimergutachten |
|||||||||
Betriebserlaubnis für Oldtimer
Unterwegs mit rotem oder H-Kennzeichen
Je nach Bedarf: zwei Arten der Oldtimer-Zulassung Sie nennen ein Fahrzeug, das vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen worden ist, Ihr Eigen? Sie möchten dieses ohne Einschränkungen nutzen und suchen eine günstige Jahrespauschalsteuer? Diese Vorteile können Sie nutzen, wenn Sie Ihren Klassiker mit dem Oldtimer-Kennzeichen (Kennzeichen mit dem Buchstaben H) ausstatten. Sie erhalten es auf Antrag von der Zulassungsstelle. Voraussetzung dafür ist eine gültige Betriebserlaubnis bzw. ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis sowie ein Gutachten nach §23 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Dieses zeichnet das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ aus. Diese Begutachtung zur Anerkennung als Oldtimer nehmen wir an allen unseren Standorten im gesamten Bundesgebiet vor. |
Wir verkaufen Ihr Auto!
Ihre Vorteile:
- Keine anstrengende Käufersuche- Keine nervigen Telefonanrufe zu den absurdesten Zeiten- Keine Probefahrten mit Fremden
- Keine zähen Preisverhandlungen
|
||||||||
|
|||||||||