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Unfallrekonstruktion |
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Prüfung klärt Unfallbeteiligung
Gutachten zur Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen
Gutachten zur Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen werden oft im Zusammenhang mit der Plausibilitätsprüfung eines Unfallablaufes gefertigt. Dabei wird geklärt, ob die ermittelten Fahrzeuge an einer Kollision tatsächlich beteiligt waren und ob der Verursacher des Unfalles den Anstoß bemerken konnte. Bemerkbarkeits-Gutachten geben meist Polizei oder Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung wegen "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" (§ 142 Strafgesetzbuch – StGB) in Auftrag. Im Hintergrund steht ein Strafverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten nachweisen muss, dass er die Kollision wahrgenommen hat. Bei der Untersuchung werden drei Möglichkeiten der Bemerkbarkeit unterschieden:
Abhängig von den am Unfall beteiligten Fahrzeugen oder Gegenständen ist der Grad der Bemerkbarkeit sehr unterschiedlich. Bei der Kollision eines großen, steifen Fahrzeugs (z. B. Lkw) mit einem weichen Gegenstand (z. B. Fahrzeugtür) ist die Bemerkbarkeit weit unwahrscheinlicher als beim Anstoß eines Pkw an einen Pfahl. Bei Zeugenaussagen ist zu beachten, dass sich das Umfeld der Zeugen stark von dem des Fahrzeuglenkers unterscheidet und die Eindrücke daher deutlich differieren können. Diese Informationen brauchen wir fürs Gutachten:
Für unsere Sachverständigen ist es immer vorteilhaft, wenn sie die beschädigten Fahrzeuge oder Gegenstände besichtigen können. Optimale Voraussetzungen fürs Gutachten schafft ein Vor-Ort-Termin an der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen. Es lassen sich aber auch Aussagen treffen, wenn lediglich Fotos der beschädigten Fahrzeuge vorliegen und entsprechende Schilderungen des Unfallablaufs vorhanden sind. Bei uns stehen Ergebnisse aus vielen eigenen Versuchen zur Bemerkbarkeit von Kollisionen zur Verfügung – auf dieses Wissen können unsere Sachverständigen stets zurückgreifen. Durch die systematische Auswertung der Kollisionsparameter lässt sich mit Hilfe von Versuchsergebnissen in den meisten Fällen eine Aussage zur Bemerkbarkeit des Unfalles treffen. |
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